Wichtige Informationen auf einen Blick:

Ausstellung von Rezept/Heilmittelverordnung

Die Heilmittelverordnung wird von einem Facharzt (HNO-Arzt, Neurologe, Phoniater), Ihrem Haus- oder Kinderarzt ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, zunächst einen Termin mit uns zu vereinbaren, bevor Sie sich ein Rezept ausstellen lassen.

 

Termine

Termine können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren.
Da wir während der Behandlung nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist es möglich, Ihr Anliegen auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie sobald als möglich zurück.

Die Nachmittagstermine sind Schulkindern und berufstätigen Erwachsenen vorbehalten. Aus diesem Grunde empfangen wir Kindergartenkinder gerne am Vormittag.
In dringenden Fällen sind natürlich Ausnahmen möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Behandlunggszeiten

Unsere Behandlungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Termine bitte nach Vereinbarung.

Therapieausfälle

An Ihrem ersten Termin in der Praxis erhalten neben einer Behandlungsvereinbarung und einer Datenschutzerklärung auch einen Vertrag zur Regelung von Therapieausfällen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit den Behandlungsbedingungen und Ausfallregelungen unserer Praxis einverstanden.

Diese Ausfallregelung möchten wir Ihnen im Folgenden erklären: Unsere Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem, d.h. die Therapeutin reserviert die erforderlichen Therapiestunden zu einvernehmlich vereinbarten Terminen. Diese sind ausschließlich für Sie reserviert, wodurch Wartezeiten für Sie reduziert bzw. vermieden werden. Die Behandlungssituation setzt die Verfügbarkeit der Therapeutin und eines Therapieraumes voraus, eine Mehrfachbelegung von Terminen ist nicht möglich.

Seitens der Krankenkassen ist eine kontinuierliche Durchführung der Therapien gefordert. Ausnahmen bilden rechtzeitige Absagen aus wichtigem Grund. In diesen Fällen werden Ersatztermine vereinbart und die Praxis trägt die Kosten für  eventuell entstandene Ausfälle. Viele Bestellpraxen gehen, zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens, mit den Patienten einen Kompromiss bezüglich verbindlich vereinbarter Termine ein.

Unsere Regelung:

Wir erheben nur bei kurzfristigen Terminabsagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin eine Ausfallpauschale in Höhe von 35,00 € (30 Min.-Termin), 50,00 € (45 Min.), 70,00 € (60 Min.). Diese unterliegt nicht der Zahlungspflicht der Krankenkasse und wird dem Patienten privat in Rechnung gestellt.

Bei jeder Absage versuchen wir, den abgesagten Termin anderweitig zu vergeben, was jedoch in einer therapeutischen Praxis, insbesondere bei kurzfristigen Absagen nur selten klappt. Wenn der Termin anderweitig vergeben werden kann, entfällt die Ausfallpauschale.

Muss ein Termin seitens der Therapeutin abgesagt werden, wird dieser nachgeholt. Es besteht kein Anspruch auf eine Ausfallgebühr seitens des Patienten.

Abschließend noch ein Wort zur Behandlung kranker Kinder: Selbstverständlich sollen Kinder mit akuten Infekten zu ihrem eigenen Schutz nicht zur Therapie gebracht werden. Als Praxisinhaberinnen sind wir verpflichtet, Patienten und Mitarbeiterinnen zu schützen und die Behandlung von Patienten mit akuten Infekten abzulehnen.

Seitens der Krankenkassen sind wir zur Sicherung des Therapieerfolges verpflichtet. Akut erkrankte Patienten sind nicht ausreichend lern- und aufnahmefähig, daher ist eine Therapie in diesem Fall nicht gerechtfertigt.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

In unserem hier angehängten Vordruck, den sie sich selber vorab schon ausdrucken können, finden sie unsere Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung, eine Behandlungsvereinbarung, unseren Vertrag zur Regelung von Therapieausfällen und Informationen zu den Ausfallgebühren.

Behandlungsvereinbarung PDF

Behandlungskosten

In der Regel werden Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes sowie 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung. Dieser Betrag ist an uns zu entrichten und wird von uns an Ihre Krankenkasse abgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.

Privatpatienten bitten wir, die aktuellen Honorarsätze in der Praxis zu erfragen. Unser Honorar ist dem ortsüblichen Satz logopädischer Leistungen angepasst. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Therapieablauf

Wir führen auf der Basis einer Heilmittelverordnung zunächst ein Vorgespräch, in dem Sie uns Ihr Anliegen schildern können. Dabei haben wir Gelegenheit, uns kennenzulernen, gemeinsam Erwartungen und Ziele zu besprechen. Im Anschluss planen wir Ihre individuelle Therapie auf Basis einer ausführlichen logopädischen Diagnostik.
Meist findet die Therapie 1-2 x in der Woche statt. Die gesamte Behandlungsdauer ist individuell unterschiedlich: Einige Patient*innen kommen nur wenige Wochen, bei anderen erstreckt sich die Therapie über einen längeren Zeitraum.

In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten. Es gibt, je nach Verordnung der behandelnden Ärzt*innen, auch Therapien von 30 oder 60 Minuten Dauer.

Hausbesuche

Wenn ihr behandelnder Arzt einen Hausbesuch verordnet, führen wir die Therapie gerne bei Ihnen zu Hause durch.

Information

Hier finden Sie vorab die Behandlungsvereinbarung: